Ausbau spezieller Stellplätze für Reisemobile wird vorangetrieben

4 Sep

Pressemeldung der Firma VisitSweden GmbH

Schweden macht es – dank dem umfangreichen Projekt „Husbilsdestination Sverige“ – den Reisemobilisten zukünftig noch leichter, verschiedene Regionen zu entdecken. In der südschwedischen Provinz Halland wurde erst im Mai 2012 ein solcher Pilot-Reisemobilplatz beim Naturum Getterön Varberg eröffnet, im Herbst 2012 soll ein Platz in Malmö folgen und für das Frühjahr 2013 ist ein weiterer auf Tjolöholm südlich von Göteborg geplant. Zugleich soll mit den neuen Reisemobilplätzen eine preisgünstige Alternative zur oft illegalen Übernachtung auf Parkplätzen oder an anderen Stellen in der Natur geschaffen werden. Denn das so genannte Jedermannsrecht in Schweden erlaubt zwar eine Übernachtung in der freien Natur, gilt aber nicht für Kraftfahrzeuge. Daher richten sich die neuen Stellplätze auch vornehmlich an Reisemobilisten, die nur einen kurzen Aufenthalt planen und lediglich eine Art Basis-Service benötigen. Wer länger an einem Ort bleiben möchte, findet in den landesweit mehr als 500 Anlagen des Schwedischen Campingverbands SCR ein weit reichendes Serviceangebot. Um die Attraktivität Schwedens als Reiseland für Reisemobilisten weiter zu erhöhen, sind in den kommenden Jahren weitere neue Stellplätze geplant. Eine Auswahl dessen, was sich dabei alles entdecken lässt, finden Reisemobilisten hier: www.visitsweden.com/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
VisitSweden GmbH
Michaelisstraße 22
20459 Hamburg
Telefon: +49 (40) 3255-1320
Telefax: +49 (40) 3255-1333
http://www.visitsweden.com

Ansprechpartner:
Sabine Klautzsch (E-Mail)
PR Manager Deutschland
+49 (40) 3255-1320



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.