Partystimmung in der Walpurgisnacht

27 Mrz

Pressemeldung der Firma VisitSweden GmbH

Am Abend des 30. April wird in ganz Schweden die Walpurgisnacht – oder Valborgsmässoafton auf Schwedisch – gefeiert, um den Frühling zu begrüßen. In den meisten Orten und Städten wird ein großes Feuer entzündet – meist begleitet von Frühlingsgesängen. Die Walpurgisnacht – in Schweden häufig einfach nur Valborg genannt – wurde schon im Mittelalter anlässlich des Endes des Rechnungsjahres auf diese Weise gefeiert. Zudem wurden ab dem 1. Mai die Tiere wieder auf ihre Weiden gelassen, so dass die Feuer und Gesänge auch dazu beitragen sollten, wilde Tiere zu verscheuchen – ebenso wie Hexen. Besonders präsent sind die Valborg-Feiern heute noch in Studentenstädten wie Lund und Uppsala – kein Wunder, nähert man sich doch langsam dem Ende des Semesters und hat die meisten Klausuren bereits hinter sich gebracht. Entsprechend ausgelassen wird hier bis in den frühen Morgen hinein gefeiert. Denn wenn die Feuer erst einmal heruntergebrannt sind und sich die Nachtkälte heranschleicht, geht es weiter in Kneipen und zu privaten Partys. Die Walpurgisnacht ist eines der wenigen traditionellen Feste in Schweden, das nicht im Familienkreis, sondern meist an öffentlichen Plätzen gefeiert wird. Auch Besucher können sich hier unters Volk mischen und nach Herzenslust mitfeiern.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
VisitSweden GmbH
Michaelisstraße 22
20459 Hamburg
Telefon: +49 (40) 3255-1320
Telefax: +49 (40) 3255-1333
http://www.visitsweden.com



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.