Neues Urteil zu Online Buchungen

1 Aug

Pressemeldung der Firma TCE Reisen

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Angebote von Internet-Anbietern keine voreingestelltete Reiserücktrittsversicherung beinhalten!

Bisher war es nur allzu oft der Fall, dass die Versicherung bereits mit in den Gesamtpreis eingerechnet wurde und der Käufer diese dann bewusst wegklicken musste, wenn er solche nicht wünschte.

Der Europäische Gerichtshof urteilte nun, dass solche zusätzlichen Leistungen nur durch eine ausdrückliche Annahme angeboten werden dürfen, d.h. möchte der Kunde eine Reiserücktrittsversicherung haben, muss er sie durch einen separaten Button auswählen können.

Das Urteil des Gerichts geht auf eine Klage einer Verbraucherzentrale gegen einen deutschen Internet-Reiseanbieter zurück. Bereits im vergangenen Jahr trat eine EU-Richtlinie in Kraft, durch welche Fluggesellschaften genau dieses Verfahren untersagt wurde. Laut EU-Gesetzgebung dürfen in dem Gesamtpreis nämlich nur Steuern und Gebühren enthalten sein und keine zusätzlichen Leistungen wie etwa Mietwagen oder Versicherung.

Mit seinem Urteil räumt der Europäische Gerichtshof den Kunden, die online buchen einen besseren Schutz vor dem Kauf sämtlicher Zusatzleistungen ein, die für die Reise nicht zwingend erforderlich sind.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TCE Reisen
Flughafenstr. 100
90411 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 36651-0
Telefax: +49 (911) 36651-15
http://www.tce-reisen.de/

Ansprechpartner:
Oktar Özkartal (E-Mail)
Internet
+49 (911) 366510



Dateianlagen:


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.