Reisemängel: fehlende Geschäfte

15 Jul

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Bucht ein Reisender eine Ferienwohnung und legt ersichtlich Wert auf ausreichende Einkaufsmöglichkeiten, genügt das Vorhandensein eines Minimarktes nicht. Im zugrunde liegenden Fall buchte eine Familie ein Appartement auf der Insel Korfu und gab bei der Buchung an, dass unbedingte Voraussetzung für ihre Reise nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten seien. Vor Ort bekam sie eine andere Wohnung zugewiesen, in deren Nähe sich nur ein Minimarkt befand. Nach Rückkehr aus dem Urlaub begehrte sie die Rückzahlung eines Teils der Reisekosten und machte auch einen Teil der Verpflegungskosten geltend. Das AG München gab den Selbstversorgern Recht. In 800 Meter Entfernung zur Unterkunft habe sich nur ein Minimarkt befunden. Ein derartiger Minimarkt sei nicht mit Supermärkten vergleichbar und nicht geeignet, die Verpflegung über insgesamt 14 Tage in zumutbarer Art und Weise zu ermöglichen, erläutern ARAG Experten die Entscheidung. Die dadurch entstandenen Verpflegungskosten könnten daher ersetzt verlangt werden (AG München, Az.: 244 C 15777/12).



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