F.I.S.-Regeln sind als Gewohnheitsrecht verbindlich
17 Feb
Jährlich endet der Spaß auf Skiern für viele Winterurlauber mit einem gebrochenen Bein, einem Bänderriss oder ähnlichem. Nur gut, wenn nach ein paar Wochen die Verletzung wieder völlig auskuriert ist. Der Hauptgrund für Unfälle auf der Skipiste ist die Sorglosigkeit, mit der viele Hobbysportler im Schnee unterwegs sind. Wenn jeder entsprechend seines Fahrkönnens, der Wetter- und Schnee-Bedingungen, der Masse der anderen Pistenbenutzer, vorausschauend und natürlich nicht betrunken unterwegs wäre, würde erheblich weniger passieren. Das bestätigen auch die Experten der ARAG Auswertungsstelle für Skiunfälle in Düsseldorf. Deswegen besagen die F.I.S.-Regeln, dass jeder seine Fahrweise den genannten Umständen anpassen und auf Sicht fahren soll. Tut er das nicht und verletzt dabei einen anderen, muss er für den von ihm verursachten Schaden aufkommen. Eigentlich selbstverständlich, aber im Urlaub gelten für viele offenbar andere Gesetze als zu Hause, weshalb Kollisionen auf der Skipiste oft eine Fortsetzung im Gerichtssaal finden. ARAG Experten weisen daher noch einmal darauf hin, dass die F.I.S.-Regeln zumindest für Deutschland als sogenanntes Gewohnheitsrecht verbindlich sind. Das heißt, sie sind – im Gegensatz etwa zur Straßenverkehrsordnung – kein „richtiges“ Gesetz, werden aber, auch von den meisten österreichischen und Schweizer Gerichten, für die Beurteilung von Streitfällen herangezogen.
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