Lichtpflicht am Tag: MietwagenCheck wirft Licht auf internationale Unterschiede
18 Feb
Wer auf den Straßen im Straßenverkehr auch tagsüber mit Licht unterwegs ist, vermindert nicht nur das Unfallrisiko sondern schützt sich in vielen Ländern auch vor Bußgeldern. Denn in immer mehr Ländern ist Licht am Tag Pflicht. Aus diesem Grund hat das Internetportal MietwagenCheck eine Übersicht beliebter Urlaubsländer mit Lichtpflicht zusammengestellt.
Das Gesetz der Lichtpflicht ist einfach zu erklären: Mit eingeschaltetem Licht werden Verkehrsteilnehmer auch tagsüber besser im Straßenverkehr gesehen. Aus diesem Grund sind Fahrzeuglenker in vielen Ländern gesetzlich dazu verpflichtet Abblend- oder Tagfahrlicht des Fahrzeuges zu jeder Zeit einzuschalten. So gilt die Lichtpflicht seit Jänner 2014 beispielsweise auch in der Schweiz. Wer das Licht bei der Fahrt am Tag auslässt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Schweizer Franken (ca. 33 Euro) rechnen.
Die internationalen Bußgeldhöhen bei Verstoß unterscheiden sich enorm. So kann in Schweden mit einer Strafe von ca. 40 Euro gerechnet werden, während in Norwegen ca. 185 Euro zu bezahlen sind. Für einen internationalen Überblick sorgt diese Informationsgrafik. Sie zeigt auf in welchen Ländern Lichtpflicht herrscht und mit welchen Bußgeldern bei Verstoß zu rechnen ist. Auch Länder, in denen Licht am Tag bisher nur empfohlen wird und Länder, in denen es noch keine gesetzliche Regelung gibt, werden aufgelistet.
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