Work and Travel Australien: Backpacker profitieren vom geänderten Steuergesetz

25 Okt

Pressemeldung der Firma Praktikawelten GmbH

München, 25.10.2016

Ab dem 1.1.2017 ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für Work and Travel in Australien. Aktuell existiert der Irrglaube, dass sich die Situation für Backpacker dadurch deutlich verschlechtern wird. Doch gerade das Gegenteil ist der Fall.

Im Augenblick müssen Backpacker ab dem ersten Dollar, den sie verdienen, 32,5 Prozent Steuern zahlen. Wenn man hingegen ein halbes Jahr an einem festen Ort lebt und arbeitet – ausgeschlossen sind hier Hostels – wird man mit den Einheimischen steuerlich gleich gestellt. Ab diesem Zeitpunkt kann man eine Steuerfreigrenze von 18.200 Dollar in Anspruch nehmen und bezahlt danach den australischen Steuersatz von 19 Prozent, für welchen man eine anschließende Steuererklärung geltend machen kann.

Jedoch weder die Freigrenze noch der „Taxback“ werden selten in Anspruch genommen, da die meisten Backpacker nicht über 182 Tage an einem Ort bleiben.

Dementsprechend ist der Wegfall des Steuerfreibetrages und der Taxback nur für diesen kleinen Teil der Reisenden relevant. Die Vorteile für die restlichen Work & Travel Teilnehmer überwiegen.

Mit der Gesetzesänderung 2017 müssen sie nur noch 19 statt 32,5 Prozent Steuern zahlen. Und dabei ist es unerheblich, wo sie arbeiten oder wie lange.

Doch nicht nur die Steuersituation ändert sich, auch andere Vorteile kommen zum Tragen. Das Working Holiday Visum wird 50 Euro günstiger und die Altersgrenze für das Visum wird auf 35 Jahre angehoben. Bisher war es zudem so, dass man nur sechs Monate bei einem Arbeitgeber angestellt sein durfte, ab nächstem Jahr besteht die Möglichkeit auf ein ganzes Jahr zu verlängern.

Fazit: Die Steuern werden ab 2017 niedriger, was definitiv ein Vorteil für Backpacker bedeutet. Mit dem weltweit höchsten Mindestlohn von 22,13 Dollar bleiben abzüglich der 19 Prozent Steuern umgerechnet ca. 12,65 Euro pro Stunde.

Gute Aussichten also für alle Backpacker, die sich ganz nebenbei ihr Australienabenteuer finanzieren möchten.

Alle Infos zu den verschiedenen „Work and Travel“ Programmen gibt es unter https://www.praktikawelten.de/….



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Praktikawelten GmbH
Nymphenburger Str. 113
80636 München
Telefon: +49 (89) 286751-241
Telefax: +49 (89) 28675129
http://www.praktikawelten.de/...

Ansprechpartner:
Dipl. Sozialpädagogin (FH), M.A. Sandra Geisler
+49 (89) 286751241



Dateianlagen:
    • Work and Travel Australien
Praktikawelten gehört deutschlandweit zu den führenden Anbietern im Bereich Freiwilligenarbeit, Work and Travel, High School und Praktika im Ausland. Die Teilnehmer profitieren von mehr als 12 Jahren Erfahrung als Spezialist für Auslandsaufenthalte.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.