Unzulässige zusätzliche Gebühr bei Flugbuchung

6 Okt

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Portal zur Buchung von Flugreisen erhebt eine unzulässige zusätzliche Gebühr, wenn ausschließlich die voreingestellte Zahlungsoption kostenfrei ist. Dies gilt nach Auskunft der ARAG Experten laut Bundesgerichtshof (BGH) auch dann, wenn diese „Servicegebühr“ als Kalkulationsposten des zuerst angezeigten Preises ausgewiesen ist, dort aber durch einen „Rabatt“ für die Verwendung der voreingestellten Kreditkarte in gleicher Höhe kompensiert wird – entscheidend sei der Gesamtpreis (Az.: X ZR 23/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Urteil des BGH



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